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Vertragsbedingungen · Geschäftskunden

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Vertragliche Grundlage zwischen der Swissmakers GmbH und Anwaltskanzleien sowie Anwältinnen und Anwälten, die JurShare nutzen.

Anbieterin Swissmakers GmbH, Bern Anwendbares Recht Schweizer Recht Gerichtsstand Bern Stand April 2026 · Version 1.0
Inhalt
  1. Geltungsbereich
  2. Begriffe und Definitionen
  3. Vertragsabschluss
  4. Leistungsumfang
  5. Testphase
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
  7. Pflichten der Kundschaft
  8. Verbotene Nutzung
  9. Sperrung und ausserordentliche Massnahmen
  10. Verfügbarkeit und Wartung
  11. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
  12. Inhaltsdaten und Verantwortung
  13. Anwaltsgeheimnis und Berufspflichten
  14. Geistiges Eigentum und Lizenzen
  15. Vertraulichkeit
  16. Gewährleistung
  17. Haftung
  18. Schadloshaltung durch Kundschaft
  19. Höhere Gewalt
  20. Vertragsdauer und Kündigung
  21. Datenexport und Löschung
  22. Änderungen der AGB
  23. Abtretung und Subunternehmer
  24. Schlussbestimmungen
  25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Bitte vor der Registrierung sorgfältig lesen Mit der Registrierung auf app.jurshare.ch, der Nutzung der JurShare-Plattform oder dem Anlegen einer Datenanfrage oder Datenfreigabe akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos. Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber gewerblichen Kundinnen und Kunden im Sinne von § 1.2; sie richten sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
§ 1

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Swissmakers GmbH, Riedernstrasse 58, 3027 Bern, eingetragen im Handelsregister des Kantons Bern unter UID CHE-333.686.405 (nachfolgend «Anbieterin»), und der jeweiligen Vertragspartnerin (nachfolgend «Kundin» oder «Kundschaft»).
  2. Vertragspartnerinnen sind ausschliesslich Anwältinnen und Anwälte, Anwaltskanzleien sowie weitere berufliche Rechtsvertretungen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz oder in einem anderen Staat, die JurShare im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzen. Eine Nutzung durch Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne von Art. 32 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) ist ausgeschlossen.
  3. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Anbieterin im Zusammenhang mit JurShare, namentlich für die Bereitstellung der Webseite jurshare.ch, der Applikation app.jurshare.ch sowie aller damit verbundenen Dienste.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kundin werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  5. Die Anbieterin und die Kundin können in einem schriftlichen Einzelvertrag von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Solche Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Im Übrigen bleiben diese AGB anwendbar.
§ 2

Begriffe und Definitionen

Im Rahmen dieser AGB gelten folgende Begriffsdefinitionen:

  1. «JurShare» bezeichnet die von der Anbieterin betriebene Plattform für sicheren Datenaustausch, einschliesslich der Webseite jurshare.ch, der Applikation app.jurshare.ch sowie aller dazugehörenden Funktionen, Schnittstellen und Dienste.
  2. «Plattform» bezeichnet die Software-as-a-Service-Anwendung, über die die Kundin Datenanfragen und Datenfreigaben erstellt, verwaltet und protokolliert.
  3. «Datenanfrage» bezeichnet einen von der Kundin generierten, zeitlich befristeten Sicherheits-Link, mit dem Dritte Dateien an die Kundin hochladen können.
  4. «Datenfreigabe» bezeichnet einen von der Kundin generierten, zeitlich befristeten und optional passwortgeschützten Sicherheits-Link, über den Dritte auf von der Kundin freigegebene Dateien zugreifen können.
  5. «Inhaltsdaten» bezeichnen sämtliche Dateien, Dokumente, Texte und Metadaten, die über JurShare hochgeladen, heruntergeladen, übermittelt oder gespeichert werden, einschliesslich allfälliger darin enthaltener Personendaten.
  6. «Konto» bezeichnet das auf app.jurshare.ch der Kundin oder einer benannten Anwältin/einem benannten Anwalt zugeordnete persönliche Benutzerkonto.
  7. «Empfangende» bezeichnen jene Personen oder Organisationen, an die die Kundin eine Datenanfrage oder Datenfreigabe richtet (insbesondere Mandantschaft, Gegenparteien, Versicherungen, Notariate, Banken, Treuhand, Verwaltungsstellen, Behörden ausserhalb justitia.swiss, kooperierende Kanzleien).
  8. «Vertrag» bezeichnet die Gesamtheit der zwischen der Anbieterin und der Kundin abgeschlossenen Vereinbarungen, bestehend aus diesen AGB, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung («AVV»), der Datenschutzerklärung sowie allfälligen Einzelvereinbarungen.
§ 3

Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag zwischen der Anbieterin und der Kundin kommt durch die elektronische Registrierung der Kundin auf app.jurshare.ch und die ausdrückliche Annahme dieser AGB zustande.
  2. Die Kundin sichert mit der Registrierung zu, dass die für sie handelnde natürliche Person volljährig, urteilsfähig und zur rechtsverbindlichen Vertretung der Kundin befugt ist sowie dass sämtliche bei der Registrierung gemachten Angaben wahrheitsgetreu, vollständig und aktuell sind.
  3. Die Kundin ist verpflichtet, ihre Stamm- und Kontaktdaten während der gesamten Vertragsdauer aktuell zu halten. Die Anbieterin ist berechtigt, sich auf die Richtigkeit der hinterlegten Angaben zu verlassen.
  4. Die Anbieterin ist berechtigt, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine Identitätsprüfung zu verlangen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
  5. Die Anbieterin behält sich vor, vor Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer angemessene Nachweise zur Anwaltszulassung oder zur beruflichen Berechtigung zu verlangen.
§ 4

Leistungsumfang

  1. Die Anbieterin stellt der Kundin JurShare als Software-as-a-Service-Anwendung zur Nutzung bereit. Die jeweils aktuellen Funktionen ergeben sich aus der Beschreibung auf jurshare.ch sowie aus der Applikation selbst.
  2. JurShare dient ausschliesslich dem sicheren Austausch von Dateien zwischen der Kundin und Empfangenden ausserhalb der justizinternen Plattform justitia.swiss. JurShare ist keine Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr im Sinne des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) und ersetzt diesen nicht.
  3. Die Anbieterin entwickelt JurShare laufend weiter. Die Anbieterin ist berechtigt, Funktionen ohne vorgängige Ankündigung anzupassen, zu erweitern oder zu entfernen, sofern der wesentliche Leistungsumfang gemäss bestehendem Abo erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen werden mit angemessener Vorlaufzeit kommuniziert.
  4. Die Anbieterin schuldet keine Beratungs-, Programmier- oder Integrationsleistungen über die Bereitstellung der Plattform hinaus, sofern solche Leistungen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  5. Die Anbieterin ist berechtigt, einzelne Funktionen als «Beta», «Vorschau» oder «Experimentell» zu kennzeichnen. Solche Funktionen werden ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt; eine Haftung der Anbieterin im Zusammenhang mit Beta-Funktionen ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
§ 5

Testphase

  1. Nach der Registrierung kann die Kundin JurShare während 60 Kalendertagen kostenlos und unverbindlich testen («Testphase»). Während der Testphase fallen keine Gebühren an; eine Hinterlegung von Zahlungsmitteln ist nicht erforderlich.
  2. Während der Testphase steht der Kundin der volle Funktionsumfang von JurShare zur Verfügung, soweit nichts anderes ausdrücklich kommuniziert wird.
  3. Die Testphase endet automatisch nach 60 Kalendertagen ab Registrierung. Die Kundin wird vorgängig per E-Mail informiert. Die Testphase wird nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt; der Wechsel in ein Abonnement erfordert eine ausdrückliche Bestätigung der Kundin.
  4. Wird kein Abonnement abgeschlossen, wird das Konto nach Ablauf der Testphase pausiert. Die in dieser Zeit hochgeladenen Inhaltsdaten werden gemäss § 21 nach einer Übergangsfrist gelöscht. Die Kundin trägt das Risiko für nicht rechtzeitig exportierte Daten.
  5. Die Anbieterin haftet für Leistungen während der Testphase - soweit gesetzlich zulässig - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  6. Pro Kanzlei kann die Testphase grundsätzlich nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Anbieterin ist berechtigt, missbräuchliche Mehrfachregistrierungen zu unterbinden.
§ 6

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung für die Nutzung von JurShare richtet sich nach dem von der Kundin gewählten Bezugsmodell. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf jurshare.ch publizierten Preise. JurShare wird in zwei Bezugsmodellen angeboten:
    • Hosted JurShare (Betrieb durch die Anbieterin in der Schweiz), Preise pro Anwältin / Anwalt:
      • Monatsabo: CHF 18.50 pro Monat
      • Jahresabo: CHF 205.- pro Jahr
    • onPrem JurShare (Bereitstellung als Container für den Betrieb auf der Infrastruktur der Kundin):
      • Jahres-Lizenz: Preis auf Anfrage. Die Lizenz wird individuell für eine unbegrenzte Anzahl Anwält:innen pro Kanzlei offeriert und beinhaltet sämtliche Updates und Sicherheits-Patches innerhalb der Vertragsperiode.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben.
  3. Die Vergütung wird beim Hosted-Monatsabo monatlich, beim Hosted-Jahresabo sowie bei der onPrem-Jahres-Lizenz jährlich jeweils im Voraus in Rechnung gestellt.
  4. Die Zahlung erfolgt über die in der Applikation angebotenen Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, Lastschrift, Banküberweisung). Die Anbieterin ist berechtigt, einzelne Zahlungsmittel hinzuzufügen oder zu entfernen.
  5. Rechnungen werden ausschliesslich elektronisch zugestellt. Die Kundin verpflichtet sich, eine gültige geschäftliche E-Mail-Adresse anzugeben und diese aktuell zu halten.
  6. Die Zahlung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt die Kundin ohne Mahnung in Verzug. Die Anbieterin ist berechtigt, ab Verzug Verzugszinsen in der Höhe von 5% sowie eine angemessene Mahngebühr zu verrechnen.
  7. Bei anhaltendem Zahlungsverzug ist die Anbieterin nach erfolgloser Mahnung berechtigt, das Konto zu sperren und das Vertragsverhältnis ausserordentlich zu kündigen (siehe § 9 und § 20).
  8. Die Anbieterin ist berechtigt, die Preise jeweils auf den Beginn einer neuen Vertragsperiode anzupassen. Preisanpassungen werden der Kundin mindestens 60 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Ist die Kundin mit der Anpassung nicht einverstanden, kann sie das Vertragsverhältnis bis zum Inkrafttreten der neuen Preise ordentlich kündigen.
  9. Eine Verrechnung mit Forderungen der Kundin gegenüber der Anbieterin ist - mit Ausnahme rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen - ausgeschlossen.
  10. Bereits geleistete Zahlungen werden bei einer ordentlichen Kündigung durch die Kundin nicht zurückerstattet.
§ 7

Pflichten der Kundschaft

  1. Die Kundin verpflichtet sich, JurShare ausschliesslich vertragsgemäss und im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen, Verordnungen, Standesregeln und behördlichen Anordnungen zu nutzen.
  2. Die Kundin verpflichtet sich, ihre Login-Daten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Die Kundin verwendet sichere Passwörter und nutzt - wo verfügbar - die angebotene Mehrfaktor-Authentifizierung.
  3. Die Kundin meldet jeden Verdacht eines unberechtigten Zugriffs, einer Kompromittierung oder eines anderen Sicherheitsvorfalls unverzüglich an security@jurshare.ch.
  4. Die Kundin sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf das Konto haben, und ist für sämtliche unter ihrem Konto vorgenommenen Handlungen verantwortlich.
  5. Die Kundin ist allein verantwortlich für die Auswahl der Empfangenden, die Konfiguration der Datenanfragen und Datenfreigaben, die Festlegung von Ablaufdaten, Passwörtern und Zugriffsbeschränkungen sowie für die Überprüfung des Erfolgs der Übermittlung.
  6. Die Kundin ist verpflichtet, Sicherheitskopien («Backups») relevanter Daten in ihrer eigenen Infrastruktur zu erstellen. JurShare ist keine Archivierungs- oder Backup-Lösung.
  7. Die Kundin verpflichtet sich, ihre Empfangenden vorgängig oder spätestens mit Versand des Sharing-Links angemessen über die Nutzung von JurShare zu informieren, soweit dies aus datenschutzrechtlichen oder vertraglichen Gründen erforderlich ist.
  8. Die Kundin verpflichtet sich, Veröffentlichungen oder Werbung mit dem Logo, dem Markennamen oder Bildmaterial der Anbieterin nur mit deren vorgängiger schriftlicher Zustimmung vorzunehmen. Die Anbieterin darf den Namen der Kundin als Referenzkundin nennen, sofern die Kundin dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 8

Verbotene Nutzung

Der Kundin ist die Nutzung von JurShare insbesondere zu folgenden Zwecken untersagt:

  1. Übermittlung, Speicherung oder Verbreitung von Inhalten, die gegen Schweizer Recht oder das Recht des Aufenthaltsorts der Empfangenden verstossen, namentlich strafbare Inhalte, gewaltverherrlichende Inhalte, kinderpornografische oder anderweitig die Rechte Dritter verletzende Inhalte;
  2. Versand von Schadsoftware, Schadcode, Viren, Würmern, Trojanern oder vergleichbaren schädlichen Programmen;
  3. Versand von unverlangter Werbung, Spam-Nachrichten oder anderweitig massenhaft verschickten Inhalten ohne nachweisliche Einwilligung der Empfangenden;
  4. Umgehung, Manipulation oder Beeinträchtigung der Sicherheits- oder Authentifizierungsmechanismen von JurShare;
  5. Reverse-Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Plattform oder ihrer Komponenten, mit Ausnahme der gesetzlich zwingend erlaubten Handlungen;
  6. Automatisierte Massenabfragen («Scraping»), Lasttests, Penetration-Tests oder vergleichbare Eingriffe in die Plattform ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Anbieterin;
  7. Weitergabe oder Mitnutzung des Kontos durch nicht autorisierte Dritte sowie Weiterverkauf, Vermietung oder gewerbliche Untervermietung der JurShare-Leistungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Anbieterin;
  8. Nutzung in einem Umfang, der die durchschnittliche professionelle Nutzung pro Lizenz erheblich übersteigt («Fair-Use-Verstoss»), insbesondere durch das Hochladen offensichtlich vertragsfremder Inhalte oder durch dauerhaftes Speichern grosser Datenmengen ohne aktiven Bezug zu Datenanfragen oder Datenfreigaben.

Die Anbieterin ist berechtigt, mutmasslich verbotene Inhalte automatisch zu blockieren oder zu löschen sowie Auffälligkeiten den zuständigen Behörden zu melden, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

§ 9

Sperrung und ausserordentliche Massnahmen

  1. Die Anbieterin ist berechtigt, das Konto der Kundin sowie einzelne Datenanfragen oder Datenfreigaben mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn:
    • begründete Anhaltspunkte für eine schwere Verletzung dieser AGB, des Vertrags oder anwendbaren Rechts vorliegen;
    • die Plattform missbräuchlich genutzt wird oder ein Missbrauchsversuch droht;
    • Sicherheitsvorfälle zu befürchten sind, die andere Nutzende oder die Plattform gefährden;
    • die Kundin trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist;
    • eine zuständige Behörde dies anordnet oder ein gerichtlicher Entscheid dies verlangt.
  2. Die Anbieterin informiert die Kundin über eine Sperrung unverzüglich, sofern dies nicht aus rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen unzulässig ist.
  3. Eine Sperrung lässt das Recht der Anbieterin auf Vergütung sowie weitergehende Ansprüche (insbesondere Schadenersatz und ausserordentliche Kündigung) unberührt.
  4. Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die der Kundin oder Dritten aus einer berechtigten Sperrung entstehen.
§ 10

Verfügbarkeit und Wartung

  1. Die Anbieterin bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit von JurShare und strebt eine Jahresverfügbarkeit von durchschnittlich 99,5% an, gemessen über das Kalenderjahr und ohne Berücksichtigung der nachfolgend genannten Ausnahmen.
  2. Die genannte Zielgrösse stellt kein zugesichertes Service Level im rechtlichen Sinne dar. Eine darüber hinausgehende garantierte Verfügbarkeit wird ausschliesslich in einem separat schriftlich abgeschlossenen Service Level Agreement vereinbart.
  3. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden insbesondere:
    • geplante Wartungsarbeiten, die der Kundin im Voraus mit angemessener Vorlaufzeit (in der Regel mindestens 48 Stunden) angekündigt werden;
    • ausserordentliche Wartungen aus Sicherheitsgründen oder zur Abwehr akuter Gefahren;
    • Ausfälle aufgrund höherer Gewalt gemäss § 19;
    • Ausfälle aufgrund von Störungen bei Telekommunikations- oder Energieversorgern, Internet-Backbones oder anderen Vorleistungserbringern, auf die die Anbieterin keinen Einfluss hat;
    • Ausfälle, die durch das Verhalten der Kundin, deren Hilfspersonen oder deren Empfangender verursacht werden;
    • Ausfälle, die durch die ordnungsgemässe Anwendung von Sicherheitsmassnahmen wie DDoS-Schutz oder Firewall-Regeln entstehen.
  4. Die Anbieterin ist berechtigt, Wartungsarbeiten möglichst ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
  5. Die Anbieterin haftet - soweit gesetzlich zulässig - nicht für Schäden, die durch eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform entstehen.
§ 11

Datenschutz und Auftragsbearbeitung

  1. Die Anbieterin bearbeitet Personendaten der Kundin gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung sowie unter Beachtung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und - soweit anwendbar - der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  2. Bei den über JurShare hochgeladenen, angeforderten oder freigegebenen Inhaltsdaten handelt die Anbieterin als Auftragsbearbeiterin der Kundin im Sinne von Art. 9 DSG bzw. Art. 28 DSGVO. Die Kundin bleibt verantwortliche Stelle für die in den Inhaltsdaten enthaltenen Personendaten.
  3. Die Bearbeitung der Inhaltsdaten erfolgt ausschliesslich nach Weisung der Kundin und im Rahmen der vereinbarten Funktionen. Die Anbieterin nimmt keine Einsicht in die Inhaltsdaten und nutzt sie weder für eigene Zwecke noch zum Training von KI-Modellen.
  4. Die Anbieterin schliesst mit der Kundin auf Verlangen oder im Rahmen des Vertragsabschlusses eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung («AVV») ab. Die jeweils geltende AVV ist Bestandteil des Vertrags.
  5. Die Anbieterin ist berechtigt, im Rahmen der AVV Subunternehmer beizuziehen, insbesondere für Hosting, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung und Buchhaltung. Die aktuelle Liste der eingesetzten Subunternehmer ist in der AVV oder auf Anfrage erhältlich.
§ 12

Inhaltsdaten und Verantwortung

  1. Die Kundin ist allein verantwortlich für sämtliche über JurShare hochgeladenen, übermittelten oder gespeicherten Inhaltsdaten - auch dann, wenn diese durch Empfangende in Datenanfragen hochgeladen werden, die durch die Kundin ausgelöst wurden.
  2. Die Kundin sichert zu, dass die Inhaltsdaten:
    • nicht gegen Schweizer Recht oder ausländisches Recht verstossen;
    • keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte;
    • frei sind von Schadsoftware;
    • für den vorgesehenen Zweck rechtmässig erhoben wurden und übermittelt werden dürfen.
  3. Die Anbieterin nimmt keine inhaltliche Prüfung der Inhaltsdaten vor. Eine automatische Schadsoftware-Prüfung dient ausschliesslich der Sicherheit der Plattform und stellt keine inhaltliche Kontrolle dar.
  4. Die Anbieterin ist berechtigt, Inhaltsdaten zu sperren oder zu löschen, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoss gegen § 8 oder § 12.2 besteht oder wenn dies behördlich angeordnet wird.
  5. Die Aufbewahrungsdauer der Inhaltsdaten richtet sich nach den von der Kundin in der jeweiligen Datenanfrage oder Datenfreigabe gesetzten Parametern sowie nach der Datenschutzerklärung.
§ 13

Anwaltsgeheimnis und Berufspflichten

JurShare ist ein technisches Werkzeug. Die Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und sämtlicher anwaltlicher Berufs- und Sorgfaltspflichten obliegt vollständig und ausschliesslich der Kundin.
  1. Die Kundin ist allein verantwortlich für die Einhaltung des Anwaltsgeheimnisses (Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB) sowie sämtlicher weiterer gesetzlicher und standesrechtlicher Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von JurShare.
  2. Die Kundin prüft eigenverantwortlich, ob und in welcher Form die Nutzung von JurShare im konkreten Mandat zulässig und angemessen ist. Sie holt - wo erforderlich - das Einverständnis ihrer Mandantschaft ein.
  3. Die Anbieterin haftet nicht für Verletzungen des Anwaltsgeheimnisses, die durch unsachgemässe Konfiguration der Plattform durch die Kundin (insbesondere falscher Empfänger, zu lange Ablaufdaten, fehlender Passwortschutz) verursacht werden.
  4. Die Kundin sichert zu, ihre Mandantschaft sowie weitere Beteiligte angemessen über die Nutzung von JurShare und die zugrundeliegenden Datenflüsse zu informieren, soweit dies erforderlich ist.
§ 14

Geistiges Eigentum und Lizenzen

  1. Sämtliche Rechte an JurShare, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Patent-, Geschmacksmuster- und sonstige Immaterialgüterrechte an der Plattform, an deren Software-Komponenten, am Quellcode, an Logo, Markennamen und Designs, stehen der Anbieterin oder ihren Lizenzgebern zu.
  2. Die Kundin erhält für die Vertragsdauer ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemässen Nutzung von JurShare. Mit Vertragsende erlischt dieses Nutzungsrecht.
  3. Die Kundin behält sämtliche Rechte an den von ihr eingebrachten Inhaltsdaten. Sie räumt der Anbieterin lediglich diejenigen einfachen Nutzungsrechte ein, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen technisch erforderlich sind (Speicherung, Übertragung, Bereitstellung an Empfangende, Schadsoftware-Prüfung).
  4. Die Marke «JurShare» darf von der Kundin nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung verwendet werden, ausser zur sachlichen Bezeichnung des Dienstes.
§ 15

Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.
  2. Als vertraulich gelten insbesondere kommerzielle, technische, organisatorische und finanzielle Informationen sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Inhalte.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für eine Dauer von fünf Jahren; gesetzliche oder berufsrechtliche Geheimhaltungspflichten von längerer Dauer bleiben vorbehalten.
  4. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich:
    • vor der Mitteilung allgemein bekannt waren oder ohne Pflichtverletzung allgemein bekannt werden;
    • der empfangenden Partei bereits ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren;
    • von Dritten ohne Pflichtverletzung erlangt werden;
    • aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offenzulegen sind, wobei die andere Partei nach Möglichkeit vorgängig zu informieren ist.
§ 16

Gewährleistung

  1. Die Anbieterin gewährleistet, dass JurShare im Rahmen der vertraglich vereinbarten Funktionen mit der Sorgfalt eines erfahrenen IT-Dienstleisters bereitgestellt wird («Best-Effort»).
  2. Die Anbieterin übernimmt - soweit gesetzlich zulässig - keine Gewährleistung dafür, dass:
    • JurShare den individuellen Anforderungen oder Erwartungen der Kundin in jedem Punkt entspricht;
    • JurShare ununterbrochen, fehlerfrei oder ohne Datenverlust funktioniert;
    • alle in JurShare festgestellten Fehler innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden;
    • JurShare mit der bestehenden Hard- und Software, den Browsern, Netzwerken oder den Workflows der Kundin vollumfänglich kompatibel ist;
    • JurShare die anwaltlichen Berufspflichten der Kundin - einschliesslich des Anwaltsgeheimnisses - in jedem konkreten Anwendungsfall vollumfänglich erfüllt.
  3. Treten Mängel auf, hat die Kundin diese unverzüglich nach Entdeckung schriftlich - in der Regel per E-Mail an support@jurshare.ch - zu rügen. Verspätet gerügte Mängel gelten als genehmigt.
  4. Bei berechtigten Mängelrügen wird die Anbieterin die Mängel im Rahmen des Möglichen und mit angemessener Sorgfalt beheben (Nachbesserung). Wandlungs- und Minderungsrechte sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  5. Während der Testphase wird JurShare ausdrücklich «wie es ist» bereitgestellt. Eine Gewährleistung wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
§ 17

Haftung

Wichtige Haftungsbegrenzung Die Bestimmungen dieses Paragraphen begrenzen die Haftung der Anbieterin gegenüber der Kundin im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erheblich. Die Kundin akzeptiert diese Haftungsbegrenzungen ausdrücklich als Bestandteil der vereinbarten Vergütung. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt nach Art. 100 OR vorbehalten.
  1. Die Anbieterin haftet nur für Schäden, die durch sie selbst, ihre Organe oder ihre Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
  2. Die Anbieterin haftet ausschliesslich für direkte Schäden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge, immaterielle Schäden, Reputationsschäden, Schäden aus verlorenen Mandaten oder Vergleichbares ist - soweit gesetzlich zulässig - ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Die Haftung der Anbieterin ist - soweit gesetzlich zulässig - pro Schadenfall und insgesamt pro Vertragsjahr auf den Betrag der von der Kundin im Vertragsjahr, in dem das schadenbegründende Ereignis eingetreten ist, tatsächlich an die Anbieterin geleisteten Vergütung begrenzt, höchstens jedoch auf CHF 10'000.- pro Schadenfall und Jahr.
  4. Die Anbieterin haftet nicht für:
    • Schäden aus Datenverlust, soweit sie auf das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit eigener Backups der Kundin zurückzuführen sind;
    • Schäden aus der unsachgemässen oder vertragswidrigen Nutzung von JurShare durch die Kundin oder deren Hilfspersonen;
    • Schäden aus dem Verhalten oder Unterlassen der Empfangenden;
    • Schäden aus der Übermittlung an einen falschen oder nicht autorisierten Empfänger, sofern der Fehler im Verantwortungsbereich der Kundin liegt;
    • Schäden aus der Verletzung des Anwaltsgeheimnisses oder anderer Berufspflichten durch die Kundin;
    • Schäden aus der Nichtverfügbarkeit, Veränderung oder Funktionsänderung von Drittdiensten (insbesondere E-Mail-Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister, Internet- und Energieversorger, Browser, Endgeräte);
    • Schäden aus der Anwendbarkeit oder Nicht-Anwendbarkeit gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem BEKJ oder mit der Plattform justitia.swiss;
    • Schäden, die der Kundin oder Dritten aus einer berechtigten Sperrung oder Löschung gemäss § 9 und § 12 entstehen.
  5. Die Haftung gemäss zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftpflichtgesetz, sowie für Personenschäden bleibt unberührt.
  6. Schadenersatzansprüche der Kundin verjähren - soweit gesetzlich zulässig - nach einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und der schadenersatzpflichtigen Person, spätestens jedoch nach drei Jahren ab dem schadenbegründenden Ereignis.
§ 18

Schadloshaltung durch Kundschaft

  1. Die Kundin stellt die Anbieterin sowie deren Organe, Mitarbeitende, Subunternehmer und Hilfspersonen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit:
    • einer vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung von JurShare durch die Kundin oder unter ihrem Konto handelnde Personen;
    • einer Verletzung von § 7, § 8, § 12 oder § 13;
    • einer Verletzung von Rechten Dritter durch die Kundin (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte);
    • einer Verletzung des Anwaltsgeheimnisses oder berufsständischer Pflichten durch die Kundin;
    gegenüber der Anbieterin geltend gemacht werden.
  2. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen rechtlichen Verteidigung (Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten).
  3. Die Anbieterin informiert die Kundin unverzüglich über Ansprüche Dritter und stimmt sich mit der Kundin über die Verteidigung ab. Aussergerichtliche Vergleiche bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Kundin, soweit diese die Kosten tragen soll.
§ 19

Höhere Gewalt

  1. Wird die Erfüllung vertraglicher Pflichten durch ein Ereignis höherer Gewalt verhindert oder erschwert, ist die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang des Hindernisses von ihren Pflichten befreit. Schadenersatzansprüche aufgrund solcher Hindernisse sind ausgeschlossen.
  2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Terror, Pandemien, Embargos, behördliche Anordnungen, Streiks, grossflächige Strom- oder Internetausfälle, Cyberangriffe von erheblicher Tragweite sowie alle weiteren Ereignisse, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.
  3. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
  4. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis schriftlich ausserordentlich zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig zurückerstattet.
§ 20

Vertragsdauer und Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Registrierung der Kundin und der Annahme dieser AGB.
  2. Die Testphase endet automatisch nach 60 Kalendertagen. Schliesst die Kundin kein kostenpflichtiges Abonnement ab, endet das Vertragsverhältnis mit dem Ablauf der Testphase, vorbehaltlich der Bestimmungen zu Datenexport und Löschung gemäss § 21.
  3. Beim Hosted-Monatsabo läuft der Vertrag jeweils einen Monat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien spätestens auf das Monatsende ordentlich gekündigt wird.
  4. Beim Hosted-Jahresabo läuft der Vertrag jeweils ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien spätestens auf das Vertragsjahresende ordentlich gekündigt wird.
  5. Bei der onPrem-Jahres-Lizenz läuft der Vertrag jeweils ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien spätestens auf das Vertragsjahresende ordentlich gekündigt wird. Mit Ablauf der Vertragsperiode endet der Anspruch der Kundin auf Updates und Sicherheits-Patches; die zuletzt installierte Container-Version bleibt auf der Infrastruktur der Kundin lauffähig, soweit dies technisch möglich ist.
  6. Die Kündigung erfolgt durch die Kundin elektronisch über die entsprechende Funktion in app.jurshare.ch oder per E-Mail an kanzlei@jurshare.ch. Die Anbieterin bestätigt den Eingang der Kündigung.
  7. Die Anbieterin ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ausserordentlich, fristlos und ohne Kündigungsfrist zu beenden, wenn:
    • die Kundin trotz Mahnung mehr als 30 Tage mit Zahlungen in Verzug ist;
    • die Kundin gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere gegen § 7, § 8 oder § 12, in schwerwiegender Weise verstösst;
    • über das Vermögen der Kundin ein Insolvenz- oder Konkursverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;
    • die Kundin die Geschäftstätigkeit dauerhaft einstellt;
    • ein Ereignis höherer Gewalt gemäss § 19.4 die ordentliche Vertragsfortsetzung unzumutbar macht.
  8. Die Kundin ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ausserordentlich zu kündigen, wenn die Anbieterin trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vertragswesentliche Pflichten verletzt.
  9. Bei einer ausserordentlichen Kündigung durch die Anbieterin aus einem von der Kundin zu vertretenden Grund bleiben bereits geleistete Zahlungen geschuldet; eine Rückerstattung erfolgt nicht. Allfällige weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
  10. Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht der Kundin an JurShare. Aktive Datenanfragen und Datenfreigaben werden mit Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer, spätestens aber mit Vertragsende, deaktiviert.
§ 21

Datenexport und Löschung

  1. Die Kundin hat während der Vertragsdauer und während einer Übergangsfrist von 30 Tagen nach Vertragsende die Möglichkeit, die unter ihrem Konto gespeicherten Inhaltsdaten herunterzuladen oder als verschlüsseltes Archiv zu exportieren.
  2. Auf schriftlichen Antrag der Kundin innerhalb dieser Übergangsfrist stellt die Anbieterin die exportierbaren Daten in einem üblichen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Die Anbieterin kann für umfangreiche Exportleistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
  3. Nach Ablauf der Übergangsfrist werden sämtliche Inhaltsdaten der Kundin sowie das Konto unwiderruflich gelöscht. Backups werden gemäss den standardmässigen Backup-Zyklen, längstens jedoch innerhalb weiterer 90 Tage, ebenfalls gelöscht.
  4. Buchhaltungsbelege und Vertragsdaten werden gemäss gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere Art. 958f OR) länger aufbewahrt.
  5. Die Kundin trägt die alleinige Verantwortung dafür, ihre Inhaltsdaten rechtzeitig zu sichern und - soweit anwaltlich geboten - ihrer Aufbewahrungspflicht (z. B. nach Art. 12 Bst. j BGFA) eigenständig nachzukommen.
§ 22

Änderungen der AGB

  1. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen, namentlich um regulatorische Anforderungen, technische Weiterentwicklungen oder geänderte Geschäftsbedingungen abzubilden.
  2. Änderungen werden der Kundin mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse oder durch Einblendung in der Applikation mitgeteilt.
  3. Widerspricht die Kundin den Änderungen nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen schriftlich, gelten die Änderungen als angenommen. In der Mitteilung wird auf diese Wirkung ausdrücklich hingewiesen.
  4. Widerspricht die Kundin den Änderungen rechtzeitig, ist sie berechtigt, das Vertragsverhältnis auf den Tag des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen. Bis zum Inkrafttreten der Änderungen bleiben die bisherigen AGB anwendbar.
§ 23

Abtretung und Subunternehmer

  1. Die Kundin darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin auf Dritte übertragen.
  2. Die Anbieterin ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion, Spaltung oder Veräusserung des Geschäftsbereichs JurShare auf einen Dritten zu übertragen. Die Kundin wird hierüber rechtzeitig informiert.
  3. Die Anbieterin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten Subunternehmer beizuziehen. Sie haftet für deren ordnungsgemässe Auswahl und Instruktion. Die Anforderungen an Subunternehmer im Bereich der Auftragsbearbeitung sind in der AVV geregelt.
§ 24

Schlussbestimmungen

  1. Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Als schriftlich gilt auch die Übermittlung per E-Mail.
  2. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Kein Verzicht. Das Unterlassen oder die verspätete Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
  4. Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch. Bei abweichenden Übersetzungen geht die deutsche Fassung vor.
  5. Vorrang. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB, der AVV, der Datenschutzerklärung und einer Einzelvereinbarung gelten in folgender Rangordnung: (1) Einzelvereinbarung, (2) AVV, (3) diese AGB, (4) Datenschutzerklärung.
  6. Mitteilungen. Rechtserhebliche Mitteilungen erfolgen per E-Mail an die jeweils hinterlegte Kontaktadresse oder per eingeschriebenen Brief an die im Vertrag oder Handelsregister hinterlegte Adresse.
§ 25

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Dieser Vertrag und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieterin und der Kundin - einschliesslich vorvertraglicher und nachvertraglicher Beziehungen - unterstehen ausschliesslich dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Schweizerischen Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich Streitigkeiten über sein Bestehen, seine Gültigkeit und seine Beendigung, ist Bern, Schweiz.
  3. Die Anbieterin ist berechtigt, die Kundin auch an deren ordentlichem Wohn- oder Geschäftssitz zu klagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
«Mit der Registrierung auf app.jurshare.ch erklärt sich die Kundin mit diesen AGB ausdrücklich einverstanden.»
Swissmakers GmbH · Riedernstrasse 58, 3027 Bern · CHE-333.686.405

Stand: April 2026 · Version 1.0

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