Was brauchen meine Mandantinnen und Mandanten, um Dokumente zu erhalten oder einzureichen?
Nur einen Browser. Sie öffnen den geschützten Link, geben das Passwort ein und laden die Unterlagen herunter – ohne Konto, ohne Registrierung, ohne Software-Installation. Dasselbe gilt für das Einreichen von Dokumenten über eine Dokumentenanfrage. Die Oberfläche steht auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch zur Verfügung.
Funktioniert JurShare mit Outlook?
Ja. Das JurShare-Add-in läuft im neuen und im klassischen Outlook für Windows (Microsoft 365, Outlook 2016 und neuer), in Outlook für Mac und in Outlook im Web. Voraussetzung ist ein Postfach bei Microsoft 365 bzw. Exchange Online; bei einem Exchange-Server eines Schweizer Hosting-Anbieters klären wir die Kompatibilität gerne im Einzelfall. Ihre IT kann das Add-in über das Microsoft-365-Admin-Center für die ganze Kanzlei bereitstellen. Das Add-in ist in jeder Lizenz enthalten.
Wie übermittle ich das Passwort einer Freigabe?
Über einen zweiten Kanal – etwa telefonisch oder per SMS. Das Outlook-Add-in erzeugt das Passwort automatisch und fügt standardmässig nur den Link in die E-Mail ein. So nützt eine fehlgeleitete E-Mail allein niemandem.
Hält meine Mandantschaft den Link nicht für Phishing?
Mit dem Outlook-Add-in kommt der Link direkt aus Ihrem eigenen Postfach, eingebettet in Ihre gewohnte E-Mail. Versendet JurShare die Nachricht, trägt sie Ihren Namen, Ihre Kanzlei und Ihre E-Mail-Signatur. Und weil Ihre Mandantschaft das Passwort separat von Ihnen erhält – etwa am Telefon –, weiss sie, dass die Nachricht echt ist.
Was passiert, wenn die Mandantschaft Unterlagen vergessen hat?
Aktivieren Sie beim Erstellen der Dokumentenanfrage die Option «Nachträgliche Nachreichung erlauben». Der Upload-Link bleibt dann während der gesamten Gültigkeit aktiv, und Ihre Mandantschaft kann jederzeit weitere Dokumente nachreichen – ohne dass Sie einen neuen Link erstellen müssen. Über jede Nachreichung werden Sie per E-Mail informiert.
Kann ich nachweisen, wer wann auf ein Dokument zugegriffen hat?
Ja. Das Audit-Log protokolliert jedes Öffnen, jede Vorschau, jeden Download und jede fehlgeschlagene Passworteingabe – mit Zeitstempel, IP-Adresse und verwendetem Gerät. Zu jeder Datei hält es zudem die SHA-256-Prüfsumme fest; damit lässt sich belegen, welche Fassung übermittelt wurde. Das Protokoll bleibt auch nach Ablauf oder Löschung einer Freigabe erhalten und lässt sich als CSV exportieren oder als PDF drucken.
Wie lange bleiben Dokumente gespeichert?
Nur so lange, wie Sie es festlegen – höchstens 90 Tage. Nach Ablauf werden Freigaben samt Dateien automatisch gelöscht. Das gilt auch für Dokumentenanfragen: Übernehmen Sie eingereichte Unterlagen deshalb vor Ablauf der Anfrage in Ihre Akte. Das Audit-Log bleibt davon unberührt.
Ersetzt JurShare justitia.swiss?
Nein. justitia.swiss deckt den justizinternen Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden ab, der mit dem BEKJ schrittweise obligatorisch wird. JurShare ist die Ergänzung für alles ausserhalb davon: den Austausch mit Mandantschaft, Gegenparteien, Notariaten, Versicherungen und Behörden ohne justitia.swiss-Anbindung.
Wo werden die Daten gespeichert?
Ausschliesslich in Schweizer Rechenzentren bei Schweizer Anbietern – ohne Hyperscaler wie AWS, Azure oder Google Cloud. Dokumente, Zugriffsprotokolle und Backups verlassen die Schweiz nicht. Ihre Dokumente werden weder ausgewertet noch für das Training von KI-Modellen verwendet.
Kann die Anbieterin meine Dokumente einsehen?
Vertraglich ist jede Einsichtnahme in Ihre Inhalte ausgeschlossen (AGB und AVV), und alle Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Technischen Zugang zu den Servern haben nur wenige berechtigte Administratorinnen und Administratoren – über VPN und mit Zwei-Faktor-Anmeldung. Wer die Server selbst kontrollieren möchte, betreibt JurShare onPrem auf eigener Infrastruktur.
Ist JurShare mit Datenschutz und Berufsgeheimnis vereinbar?
JurShare ist auf das Schweizer DSG und die DSGVO ausgelegt: Betrieb in der Schweiz, Auftragsbearbeitung nach Art. 9 DSG mit Auftragsverarbeitungsvereinbarung (jurshare.ch/avv), keine Auswertung der Inhalte. Ob der Einsatz im konkreten Mandat angemessen ist, beurteilen Sie als Berufsgeheimnisträgerin oder Berufsgeheimnisträger (Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB) selbst – AVV und Sicherheits-Whitepaper legen dafür alle Einzelheiten offen.
Wie gross dürfen die übermittelten Dateien sein?
Bis 10 GB pro Freigabe – genug für umfangreiche Verfahrensakten. Der Upload erfolgt in Teilstücken, die bei einem Verbindungsabbruch automatisch erneut übertragen werden. Bei Dokumentenanfragen legen Sie die maximale Grösse selbst fest.
Was kostet JurShare nach der Testphase?
Hosted JurShare kostet CHF 18.50 pro Anwält:in und Monat oder CHF 205.– pro Jahr, jederzeit auf Monats- bzw. Jahresende kündbar. Die 60-tägige Testphase ist kostenlos, benötigt keine Kreditkarte und geht nie automatisch in ein Abo über. Für onPrem-Lizenzen erstellen wir eine individuelle Offerte.
Kann ich JurShare auf eigener Infrastruktur betreiben?
Ja. onPrem JurShare wird als Podman- oder Docker-Container auf Ihren eigenen Servern betrieben, mit unbegrenzter Nutzerzahl und identischem Funktionsumfang inklusive Outlook-Add-in. Die Anmeldung lässt sich an LDAP bzw. Active Directory oder an OpenID Connect (z. B. Microsoft Entra ID) anbinden. Voraussetzungen sind eigene Hardware, eine fixe öffentliche IP-Adresse und ein moderner Internetanschluss.